MietVERWALTUNG

PROFESSIONELLE MietVERWALTUNG
in herne und umgebung

Unsere Hausverwaltung betreut Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen in Herne, Castrop-Rauxel, Recklinghausen, Bochum und den umliegenden Städten. Wir übernehmen für Vermieter alle kaufmännischen, rechtlichen und technischen Angelegenheiten rund um die Immobilie.

Lernen Sie unsere kleine, aber feine Hausverwaltung kennen. Gerne überzeugen wir Sie von unserem Engagement und unserer Expertise in der Verwaltung von Mieteinheiten.

leistungen mietverwaltung

hausverwaltung für vermieter

kaufmännische leistungen

Erstellung der Jahresabrechnung

Ordnungsgemäße Buchführung

Zahlungsüberwachung und Verbuchung von Rechnungen

Bearbeitung von Schadensersatzansprüchen und Versicherungsfällen

Mahnwesen bei Zahlungsverzug

Professionelle Grafik für Exposees

Veranlassung von Heizkostenabrechnungen

Erstellung von Rundschreiben und Aushängen Personalmanagement für Angestellte

Rechtliche Leistungen

Beachtung aller rechtlichen Verordnungen (BGB, Landesbauverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Heizkostenverordnung, Heizanlagen- und Feueranlagenverordnung)

Verhandlung mit Ämtern und Beschaffung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen

Verhandlung und Abschluss von Verträgen

Anwendung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen

Erstellung einer Hausordnung

technische leistungen

Instandhaltung der Immobilie durch regelmäßige Objektbegehungen

Erfassung von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser und Strom)

Planung, Vergabe, Abrechnung und Überwachung von Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten durch Dienstleistungsunternehmen wie Hausmeister, Sachverständige, Handwerker, Winterdienst etc.

Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten wie Brandschutz, TÜV-Kontrollen und Beachtung technischer Verordnungen

Bearbeitung von Schadensmeldungen

Regelmäßige Kontrolle / Überprüfung des Trinkwasser laut Trinkwasserverordnung auf Legionellen

Beschaffung von erforderlichen Gebrauchsgegenständen für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung

IHK-Zertifizierte Hausverwaltung

verwaltung ihrer immobilien in herne, bochum, castrop-rauxel, recklinghausen, dortmund, etc.

Unsere Immobilienverwaltung betreut Vermieter in Herne und Umgebung. Wenn Sie einen zuverlässigen Partner für Ihre Immobilie suchen, dann kontaktieren Sie uns. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches und kostenloses Angebot für die Verwaltung Ihrer Mietobjekte. 

Fragen rund um die weg-verwaltung

WEG - die gemeinschaft der wohnungseigentümer

was genau ist eigentlich eine wohnungseigentumsgemeinschaft und wie setzt sie sich zusammen?

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Gesamtheit aller Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, ihre Aufgabe ist es die Gemeinschaftsflächen der WEG zu verwalten. Nach genauer Definition ist eine Wohnungseigentumsgemeinschaft ein rechtsfähiger Verband, welcher eigene Rechte und eigene Verbindlichkeiten erwerben kann und vor Gericht klagen und verklagt werden kann (§9 a Abs. 1 WEG). Eine WEG entsteht mit der Unterzeichnung der Teilungserklärung, in welcher eine Immobilie in separate Einheiten eingeteilt wird. Darüber hinaus bedarf es einer notariellen Beurkundung der Teilungserklärung und der Eintragung der Teilung ins Grundbuch beim Grundbuchamt. Zur WEG gehören alle Eigentümer, der gewählte Beirat und die beauftragte Hausverwaltung.

§ 26 WEG

welche vorteile habe ich wenn ich eine zertizierte hausverwaltung beauftrage?

Im Bereich des Wohnungseigentums gibt es viele Hürden, die gemeinschaftlich zu meistern sind. Neben vielen kaufmännischen und technischen Aufgaben, sind zudem viele rechtliche Aspekte zu beachten. Daher sollten Sie bei der Wahl Ihrer Hausverwaltung auf die Qualifikationen achten. Unsere Immobilienverwaltung aus Herne ist IHK-zertifiziert nach § 26 WEG auf die WEG-Verwaltung spezialisiert. Die Aufgaben und Befugnisse des WEG- Verwalters sind außerdem in den § 27 und § 28 des WEG geregelt.

Eigentümerversammlung

wie oft und in welchem umfang finden eigentümerversammlungen statt?

Die Eigentümerversammlung ist das Organ, welches für die Willensbildung der Gemeinschaft zuständig ist. Hier können die Wohnungseigentümer Beschlüsse zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Benutzung des Sondereigentums und des Gemeinschaftseigentums fassen. Wir unterscheiden zwischen ordentlichen und außerordentlichen Eigentümerversammlungen. Die ordentliche Eigentümerversammlung ist Pflicht und findet einmal jährlich statt. Wenn keine großen Sanierungsprojekt anstehen und Sie eine zuverlässige Hausverwaltung an Ihrer Seite haben, ist eine ordentliche Eigentümerversammlung in der Regel ausreichend. Sollte darüber hinaus Bedarf bestehen, hat die Gemeinschaft die Möglichkeit außerordentliche Eigentümerversammlungen einzuberufen. Die Organisation, die Umsetzung und die Leitung der Versammlungen übernimmt die Hausverwaltung.

sondereigentum

wie wird sondereigentum in einer weg definiert?

Das Sondereigentums ist in § 5 WEG geregelt. Genauer definiert wird dies durch die Teilungserklärung und die Rechtsprechung des BGH. Die Zuständigkeit für Mängel am Sondereigentum liegt in der Regel beim Eigentümer. Zum allgmeinen Sondereigentum gehören:

– Absperrventile innerhalb der Wohnung
– Alle Räume, Bodenbeläge und Wandbeläge in der Wohnung
– Balkone und Loggien – inkl. Markisen – ohne Balkonbrüstung
– Einbaumöbel
– Elektroinstallation ab Abzweigung der Hauptleitungen
– Heizung: In der Regel ab Wasseruhr, bzw. ab Abzweigung von der Hauptleitung
– Innentüren
– Kellerräume, Dachböden und Lagerräume, welche zur Wohnung gehören
– Küche- und Kücheneinrichtung
– Nicht tragende Wände innerhalb der Wohnung
– Rollläden
– Sanitärinstallationen und Badezimmereinrichtung
– Ventilzähler

gemeinschaftseigentum

was wird in einer wohnungseigentümergemeinschaft als gemeinschaftseigentum bezeichnet?

Im Gegensatz zum Sondereigentum berechtigt Gemeinschaftseigentum die Miteigentümer auch nur zum Mitgebrauch. Das Wohnungseigentumsgesetz erläutert das Gemeinschaftseigentum in § 1 Absatz 5 WEG: „Gemeinschaftliches Eigentum im Sinne dieses Gesetzes sind das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen.“ Zum regulären Gemeinschaftseigentum gehören:
– Außenwände, Dächer, Fassade, Fundament und Mauern
– Briefkastenanlagen
– Eingangshallen, Innenhöfe, Treppenhäuser und Gartenflächen
– Fahrstühle
– Fenster (Ausnahmen möglich)
– Fußbodenheizungen
– Gemeinschaftsräume wie Heizungskeller, Fahrradkeller, Waschkeller, etc.
– Heizungsanlagen bis zur Abzweigung der Hauptleitungen zu den Wohneinheiten
– Hauseingangstüren, Wohnungstüren und Balkontüren
– Rollläden außen (Ausnahmen möglich)
– Sanitäranlagen bis zur Abzweigung der Hauptleitungen zu den Wohneinheiten
– Photovoltaikanlagen
– Verbrauchserfassungsgeräte
– Versorgungsleitungen außerhalb des Sondereigentums