
MietVERWALTUNG
PROFESSIONELLE MietVERWALTUNG
in herne und umgebung
Unsere Hausverwaltung betreut Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen in Herne, Castrop-Rauxel, Recklinghausen, Bochum und den umliegenden Städten. Wir übernehmen für Vermieter alle kaufmännischen, rechtlichen und technischen Angelegenheiten rund um die Immobilie.
Lernen Sie unsere kleine, aber feine Hausverwaltung kennen. Gerne überzeugen wir Sie von unserem Engagement und unserer Expertise in der Verwaltung von Mieteinheiten.
leistungen mietverwaltung
hausverwaltung für vermieter
kaufmännische leistungen
Ordnungsgemäße Buchführung
Zahlungsüberwachung und Verbuchung von Rechnungen
Bearbeitung von Schadensersatzansprüchen und Versicherungsfällen
Mahnwesen bei Zahlungsverzug
Professionelle Grafik für Exposees
Veranlassung von Heizkostenabrechnungen
Erstellung von Rundschreiben und Aushängen Personalmanagement für Angestellte
Rechtliche Leistungen
Beachtung aller rechtlichen Verordnungen (BGB, Landesbauverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Heizkostenverordnung, Heizanlagen- und Feueranlagenverordnung)
Verhandlung mit Ämtern und Beschaffung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen
Verhandlung und Abschluss von Verträgen
Anwendung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen
Erstellung einer Hausordnung
technische leistungen
Erfassung von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser und Strom)
Planung, Vergabe, Abrechnung und Überwachung von Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten durch Dienstleistungsunternehmen wie Hausmeister, Sachverständige, Handwerker, Winterdienst etc.
Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten wie Brandschutz, TÜV-Kontrollen und Beachtung technischer Verordnungen
Bearbeitung von Schadensmeldungen
Regelmäßige Kontrolle / Überprüfung des Trinkwasser laut Trinkwasserverordnung auf Legionellen
Beschaffung von erforderlichen Gebrauchsgegenständen für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung

IHK-Zertifizierte Hausverwaltung
verwaltung ihrer immobilien in herne, bochum, castrop-rauxel, recklinghausen, dortmund, etc.
Unsere Immobilienverwaltung betreut Vermieter in Herne und Umgebung. Wenn Sie einen zuverlässigen Partner für Ihre Immobilie suchen, dann kontaktieren Sie uns. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches und kostenloses Angebot für die Verwaltung Ihrer Mietobjekte.
Fragen rund um die weg-verwaltung
WEG - die gemeinschaft der wohnungseigentümer
was genau ist eigentlich eine wohnungseigentumsgemeinschaft und wie setzt sie sich zusammen?
§ 26 WEG
welche vorteile habe ich wenn ich eine zertizierte hausverwaltung beauftrage?
Im Bereich des Wohnungseigentums gibt es viele Hürden, die gemeinschaftlich zu meistern sind. Neben vielen kaufmännischen und technischen Aufgaben, sind zudem viele rechtliche Aspekte zu beachten. Daher sollten Sie bei der Wahl Ihrer Hausverwaltung auf die Qualifikationen achten. Unsere Immobilienverwaltung aus Herne ist IHK-zertifiziert nach § 26 WEG auf die WEG-Verwaltung spezialisiert. Die Aufgaben und Befugnisse des WEG- Verwalters sind außerdem in den § 27 und § 28 des WEG geregelt.
Eigentümerversammlung
wie oft und in welchem umfang finden eigentümerversammlungen statt?
sondereigentum
wie wird sondereigentum in einer weg definiert?
Das Sondereigentums ist in § 5 WEG geregelt. Genauer definiert wird dies durch die Teilungserklärung und die Rechtsprechung des BGH. Die Zuständigkeit für Mängel am Sondereigentum liegt in der Regel beim Eigentümer. Zum allgmeinen Sondereigentum gehören:
– Alle Räume, Bodenbeläge und Wandbeläge in der Wohnung
– Balkone und Loggien – inkl. Markisen – ohne Balkonbrüstung
– Einbaumöbel
– Elektroinstallation ab Abzweigung der Hauptleitungen
– Heizung: In der Regel ab Wasseruhr, bzw. ab Abzweigung von der Hauptleitung
– Innentüren
– Kellerräume, Dachböden und Lagerräume, welche zur Wohnung gehören
– Küche- und Kücheneinrichtung
– Nicht tragende Wände innerhalb der Wohnung
– Rollläden
– Sanitärinstallationen und Badezimmereinrichtung
– Ventilzähler
gemeinschaftseigentum
was wird in einer wohnungseigentümergemeinschaft als gemeinschaftseigentum bezeichnet?
– Briefkastenanlagen
– Eingangshallen, Innenhöfe, Treppenhäuser und Gartenflächen
– Fahrstühle
– Fenster (Ausnahmen möglich)
– Fußbodenheizungen
– Gemeinschaftsräume wie Heizungskeller, Fahrradkeller, Waschkeller, etc.
– Heizungsanlagen bis zur Abzweigung der Hauptleitungen zu den Wohneinheiten
– Hauseingangstüren, Wohnungstüren und Balkontüren
– Rollläden außen (Ausnahmen möglich)
– Sanitäranlagen bis zur Abzweigung der Hauptleitungen zu den Wohneinheiten
– Photovoltaikanlagen
– Verbrauchserfassungsgeräte
– Versorgungsleitungen außerhalb des Sondereigentums