
WEG-VERWALTUNG
PROFESSIONELLE VERWALTUNG
von gemeinschaftsEIGENTUM
in herne und umgebung
Leistungen ihrer WEG-VERWALTUNG
verwaltung von wohnungseigentum
kaufmännische leistungen
Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplanes
Erstellung der Jahresabrechnung
Ordnungsgemäße Buchführung (Betreuung und Verwaltung aller Konten)
Bildung einer Instandhaltungsrücklage gemäß Beschlussfassung und Gesetzesvorlage
Zahlungsüberwachung und Verbuchung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen
Bearbeitung von Schadensersatzansprüchen und Versicherungsfällen
Mahnwesen bei Zahlungsverzug
Veranlassung von Heizkostenabrechnungen
Erstellung von Rundschreiben und Aushängen
Personalmanagement für Angestellte
Rechtliche Leistungen
Rechtliche Vertretung der WEG
Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
Erstellung und Führung von Beschlussniederschriften und Sitzungsprotokollen
Beachtung aller rechtlichen Verordnungen (WEG, BGB, Landesbauverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Heizkostenverordnung, Heizanlagen- und Feueranlagenverordnung)
Verhandlung mit Ämtern und Beschaffung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen
Verhandlung und Abschluss von Verträgen
Anwendung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen
Erstellung einer Hausordnung
technische leistungen
Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums durch regelmäßige Objektbegehungen
Erfassung von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser und Strom)
Planung, Vergabe, Abrechnung und Überwachung von Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten durch Dienstleistungsunternehmen wie Hausmeister, Sachverständige, Handwerker, Winterdienst etc.
Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten wie Brandschutz, TÜV-Kontrollen und Beachtung technischer Verordnungen
Bearbeitung von Schadensmeldungen
Beschaffung von erforderlichen Gebrauchsgegenständen für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung

IHK-Zertifizierte
WEG-Verwaltung
Geben sie ihre immobilie in sichere hände
Unsere Immobilienverwaltung betreut Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG) in Herne und Umgebung. Gerne stehen wir Ihnen mit schnellen Lösungen, fairen Preisen und höchster Professionalität zur Seite. Wenn Sie einen zuverlässigen Partner für ihre WEG suchen, dann kontaktieren Sie uns. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches und kostenloses Angebot für die Verwaltung Ihrer Wohnungseigentumsgemeinschaft.
Fragen rund um die weg-verwaltung
WEG - die gemeinschaft der wohnungseigentümer
was genau ist eigentlich eine wohnungseigentumsgemeinschaft und wie setzt sie sich zusammen?
Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Gesamtheit aller Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, ihre Aufgabe ist es die Gemeinschaftsflächen der WEG zu verwalten. Nach genauer Definition ist eine Wohnungseigentumsgemeinschaft ein rechtsfähiger Verband, welcher eigene Rechte und eigene Verbindlichkeiten erwerben kann und vor Gericht klagen und verklagt werden kann (§9 a Abs. 1 WEG). Eine WEG entsteht mit der Unterzeichnung der Teilungserklärung, in welcher eine Immobilie in separate Einheiten eingeteilt wird. Darüber hinaus bedarf es einer notariellen Beurkundung der Teilungserklärung und der Eintragung der Teilung ins Grundbuch beim Grundbuchamt. Zur WEG gehören alle Eigentümer, der gewählte Beirat und die beauftragte Hausverwaltung.
§ 26 WEG
welche vorteile habe ich wenn ich eine zertizierte hausverwaltung beauftrage?
Im Bereich des Wohnungseigentums gibt es viele Hürden, die gemeinschaftlich zu meistern sind. Neben vielen kaufmännischen und technischen Aufgaben, sind zudem viele rechtliche Aspekte zu beachten. Daher sollten Sie bei der Wahl Ihrer Hausverwaltung auf die Qualifikationen achten. Unsere Immobilienverwaltung aus Herne ist IHK-zertifiziert nach § 26 WEG auf die WEG-Verwaltung spezialisiert. Die Aufgaben und Befugnisse des WEG- Verwalters sind außerdem in den § 27 und § 28 des WEG geregelt.
Eigentümerversammlung
wie oft und in welchem umfang finden eigentümerversammlungen statt?
sondereigentum
wie wird sondereigentum in einer weg definiert?
Das Sondereigentums ist in § 5 WEG geregelt. Genauer definiert wird dies durch die Teilungserklärung und die Rechtsprechung des BGH. Die Zuständigkeit für Mängel am Sondereigentum liegt in der Regel beim Eigentümer. Zum allgmeinen Sondereigentum gehören:
– Alle Räume, Bodenbeläge und Wandbeläge in der Wohnung
– Balkone und Loggien – inkl. Markisen – ohne Balkonbrüstung
– Einbaumöbel
– Elektroinstallation ab Abzweigung der Hauptleitungen
– Heizung: In der Regel ab Wasseruhr, bzw. ab Abzweigung von der Hauptleitung
– Innentüren
– Kellerräume, Dachböden und Lagerräume, welche zur Wohnung gehören
– Küche- und Kücheneinrichtung
– Nicht tragende Wände innerhalb der Wohnung
– Rollläden
– Sanitärinstallationen und Badezimmereinrichtung
– Ventilzähler
gemeinschaftseigentum
was wird in einer wohnungseigentümergemeinschaft als gemeinschaftseigentum bezeichnet?
– Briefkastenanlagen
– Eingangshallen, Innenhöfe, Treppenhäuser und Gartenflächen
– Fahrstühle
– Fenster (Ausnahmen möglich)
– Fußbodenheizungen
– Gemeinschaftsräume wie Heizungskeller, Fahrradkeller, Waschkeller, etc.
– Heizungsanlagen bis zur Abzweigung der Hauptleitungen zu den Wohneinheiten
– Hauseingangstüren, Wohnungstüren und Balkontüren
– Rollläden außen (Ausnahmen möglich)
– Sanitäranlagen bis zur Abzweigung der Hauptleitungen zu den Wohneinheiten
– Photovoltaikanlagen
– Verbrauchserfassungsgeräte
– Versorgungsleitungen außerhalb des Sondereigentums